Markenbeschwerdeverfahren – „Stadtwerke Bremerhaven“ – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – keine Täuschungsgefahr – kein Hoheitszeichen
Markenbeschwerdeverfahren – „Stadtwerke Bremen“ – erneute Entscheidung in der Sache nach Zurückverweisung durch den BGH – Beachtung der Rechtsauffassung des BGH – kein Hoheitszeichen – keine Täuschungsgefahr – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis
Markenbeschwerdeverfahren – „lichtraeume“ – Verfahren vor dem DPMA leidet an einem wesentlichen Mangel – Zurückverweisung – Rückerstattung der Beschwerdegebühr
Markenbeschwerdeverfahren – „BEMOBIL/beromobil“ – zur Kennzeichnungskraft – Warenidentität und -ähnlichkeit – zu den angesprochenen Verkehrskreisen – zum Aufmerksamkeitsgrad – teilweise klangliche Verwechslungsgefahr