Markenbeschwerdeverfahren – „Perisecco/Riesecco“ – zur Kennzeichnungskraft – Warenidentität – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung
Markenbeschwerdeverfahren – Schutzentziehungsverfahren – “ MELIFLOR (IR-Marke)“ – fehlende Einlegung des Widerspruchs gegen den Antrag auf Schutzentziehung – keine automatische Rechtsfolge der Schutzentziehung – Erforderlichkeit der förmlichen Beschlussfassung durch Markenabteilung – Einlegung der Beschwerde gegen die ausgesprochene Schutzentziehung – Rücknahme des Schutzentziehungsantrags im Beschwerdeverfahren – verfahrensbeendende Wirkung – Wirkungslosigkeit der ausgesprochenen Schutzentziehung – keine Kostenauferlegung zu Lasten des Unterlegenen – keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr