Markenbeschwerdeverfahren – Kostenfestsetzung im Löschungsverfahren – zur Höhe des Gegenstandswertes im Falle unbenutzter Marken (hier: 50.000,- €) – zur Erhöhungsgebühr bei mehreren Auftraggebern – zur Kostenauferlegung im Beschwerdeverfahren – Zulassung der Rechtsbeschwerde
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „Wiener Griessler“ – Antrag auf Verlängerung der Frist zur Stellungnahme auf die Mitteilung des erhobenen Löschungsantrags kann nicht als Widerspruch ausgelegt werden – Verfahrensvoraussetzung für die Durchführung eines Löschungsverfahrens – Voraussetzung des fristgerechten Widerspruchs – Fehlen stellt Verfahrenshindernis dar – Rechtsfolge ist die Löschung der Marke – Widerspruchsfrist ist gesetzliche Ausschlussfrist