Markenbeschwerdeverfahren – „GOWELL SPORT & FITNESS by OTC ® (Wort-Bild-Marke)/ORWELL (Gemeinschaftsmarke)“ – Warenidentität und -ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung
Markenbeschwerdeverfahren – „EMTECON GmbH/TECCON“ – zur Kennzeichnungskraft – Dienstleistungsidentität – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedanklich Verbindung – keine mittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Markenbeschwerdeverfahren – „Ropirol/ROHYPNOL (IR-Marke)“ – zur Kennzeichnungskraft – Einrede der Nichtbenutzung – Anwendung der erweiterten Minimallösung – Warenähnlichkeit – keine klangliche und schriftbildliche Verwechslungsgefahr