Markenbeschwerdeverfahren – Verfalls-Löschungsverfahren – „akustilon“ – Mitteilung und Unterrichtung nach § 53 Abs. 4 MarkenG stellt einen der Erinnerung bzw. Beschwerde zugänglichen Beschluss dar – Gegenstand eines entsprechenden Rechtsmittelverfahrens ist allein die Frage, ob ein rechtswirksamer Widerspruch gegen die beantragte Löschung vorliegt – Verfallslöschungsantrag ist darauf gestützt, dass der Inhaber der Marke die in § 7 MarkenG genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt – Löschung seitens des eingetragenen Inhabers wird widersprochen – Antragsteller ist rechtliches Gehör zu gewähren – Zustellung der Mitteilung des Löschungsantrags an einen nicht mehr existenten Inhaber der Marke ist unheilbar unwirksam – formell durch Umschreibungsantrag oder Umschreibung legitimierter Erwerber der Marke widerspricht der Löschung – keine Löschung