Markenbeschwerdeverfahren – “PURATEX/PURATOS” – zur rechtserhaltenden Benutzung – für Einzelprodukte wurden andere Marken eingesetzt – Verwendung der Widerspruchsmarke nur als Unternehmenskennzeichen – Widerspruchsmarke muss auch als Kennzeichnung der Waren verstanden werden – schutzunfähiger übereinstimmender Markenbestandteil – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Markenbeschwerdeverfahren – “naturgetreue Abbildung einer Schusswaffe (dreidimensionale Warenformmarke)” – Ausschlussgrund der waren- bzw. technisch bedingten Form – keine Unterscheidungskraft – zur Verkehrsdurchsetzung