(Markenbeschwerdeverfahren – “en Vogue (Wort-Bild-Marke)/en Vogue Sculptured Nail Systems (Unternehmenskennzeichen)” – Unternehmenskennzeichen wird als werblich anpreisende beschreibende Angabe verstanden – fehlende Unterscheidungskraft nach § 5 Abs. 2 MarkenG – bei unterstellter Unterscheidungskraft besteht keine Verwechslungsgefahr – Branchennähe – zur Kennzeichnungskraft – mangelnde Zeichenähnlichkeit)
Markenbeschwerdeverfahren – “JOPP (Wort-Bild-Marke)/JOOP/JOOP! (Wort-Bild-Marke)” – zur rechtserhaltenden Benutzung – zur Kennzeichnungskraft – Warenidentität und -ähnlichkeit – teilweise klangliche Verwechslungsgefahr – keine weitergehende Löschung unter dem Gesichtspunkt des Bekanntheitsschutzes