Markenbeschwerdeverfahren – “BACKPACKER/BAG PAX” – Einrede mangelnder Benutzung – rechtserhaltende Benutzung – abweichende Benutzungsform – keine Änderung des kennzeichnenden Charakters der Marke – Warenähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr unter einem anderen Gesichtspunkt
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – “Flatterich (Wort-Bild-Marke)” – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – keine übliche Bezeichnung – keine Eignung zur Täuschung – keine bösgläubige Markenanmeldung
Markenbeschwerdeverfahren – “PLUSCARD” – teilweise Rücknahme der “Anmeldung bzw. die Beschwerde” – Wirkung – Auslegung nach dem Meistbegünstigungsprinzip – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis