Markenbeschwerdeverfahren – „EAST TOWN DRAGONS Schwerin (Wort-Bild-Marke)/EAST TOWN DRAGONS Schwerin“ – zur Unzulässigkeit des Widerrufs – erforderliche Angaben zur Identifizierung des Widersprechenden und des Widerspruchszeichens fehlen – Unklarheit, auf welche Kennzeichenart sich der Widerspruchs stützt – Benutzungskennzeichen oder geschäftliche Bezeichnung – zur Kostenauferlegung
Markenbeschwerdeverfahren – „LIFESYNC/LIFE“ – zur rechtserhaltenden Benutzung – keine Veränderung des kennzeichnenden Charakters der Widerspruchsmarke – zur Kennzeichnungskraft – Warenidentität und -ähnlichkeit – Verwechslungsgefahr
Markenbeschwerdeverfahren – „D-Linksoft Business Softwarevertrieb und –Support D-L (Wort-Bild-Marke)/D-Link (Gemeinschaftsmarke)“ – zur Kennzeichnungskraft – zur rechtserhaltenden Benutzung – Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – Verwechslungsgefahr durch gedankliches Inverbindungbringen