Markenbeschwerdeverfahren – „Thor Steinar“ – keine Wiedereinsetzung in die Frist zur Einzahlung der vollständigen Beschwerdegebühr aufgrund schuldhafter Versäumung der Frist
Markenbeschwerdeverfahren – „KIT“ – keine Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Verlängerungsgebühr – Gesetzesunkenntnis oder Rechtsirrtum stellen prinzipiell keine Wiedereinsetzungsgründe dar – kein Zugang des Benachrichtigungsschreiben des Patentamts über den drohenden Rechtsverlust aufgrund der versehentlich unterlassen Mitteilung der Adressenänderung – zur Fristwahrung bedarf es einer Fristenkontrolle durch den Markeninhaber selbst oder einen anderen Dritten