Markenbeschwerdeverfahren – Schutzentziehungsverfahren – “ MELIFLOR (IR-Marke)“ – fehlende Einlegung des Widerspruchs gegen den Antrag auf Schutzentziehung – keine automatische Rechtsfolge der Schutzentziehung – Erforderlichkeit der förmlichen Beschlussfassung durch Markenabteilung – Einlegung der Beschwerde gegen die ausgesprochene Schutzentziehung – Rücknahme des Schutzentziehungsantrags im Beschwerdeverfahren – verfahrensbeendende Wirkung – Wirkungslosigkeit der ausgesprochenen Schutzentziehung – keine Kostenauferlegung zu Lasten des Unterlegenen – keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Gemeinschaftsmarkenrecht: Rechtserhaltende Benutzung der Wortmarke „ZAPPA“ durch Verwendung als Domainname bzw. Benutzung in der von der Eintragung abweichenden Form „ZAPPA records“ – ZAPPA
Markenschutz: Ableitung eines Firmenschlagworts aus der abgekürzten Firmenbezeichnung; Schutzfähigkeit eines beschreibenden Firmenbestandteils als Unternehmensschlagwort – Castell/VIN CASTEL