Markenbeschwerdeverfahren – „HYUNDAI BlueDrive/BLUEMOTION“ – Warenidentität – zur Kennzeichnungskraft – Marke erhält produktidentifizierende Wirkung durch Automobilherstellerbezeichnung – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne durch selbständig kennzeichnende Stellung – keine mittelbare Verwechslungsgefahr durch gedankliches In-Verbindung-Bringen unter dem Gesichtspunkt einer Serienmarke
Markenbeschwerdeverfahren – Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr – Rechtsanwalt geht irrig von zu geringer Beschwerdegebühr aus – schuldhafte Verletzung der verkehrsüblichen Sorgfaltspflicht – Verschulden ist Markenanmelderin zuzurechnen – Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrags – Rückzahlung der Beschwerdegebühr