Markenbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren – “BUX BURGER” – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – neuer Löschungsgrund der bösgläubigen Anmeldung dar, der zuvor im amtlichen Formular nicht als Löschungsgrund angekreuzt war – fehlende Sachdienlichkeit der Mitbehandlung dieses Löschungsgrundes
(Markenbeschwerdeverfahren – Antrag auf Kostenentscheidung und Kostenfestsetzung – Unzulässigkeit – fehlende rechtliche Grundlage für eine Zurückverweisung des Kostenfestsetzungsverfahrens an das DPMA – kraft Gesetzes eingetretene Kostenregelung nach § 71 Abs. 1 S. 2 MarkenG und § 90 Abs. 1 S. 3 MarkenG )
Markenbeschwerdeverfahren – „i-Twin/B TWIN (Unions-Wort-Bildmarke) /B‘TWIN (IR-Marke)“ – Waren- und Dienstleistungsidentität und –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des gedanklichen Inverbindungbringens
Markenbeschwerdeverfahren – “Power Bowl/POWER” – zur Kennzeichnungskraft – Warenidentität und -ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung