Markenbeschwerdeverfahren – „OKAGEL“ – Einreichung eines neu gefassten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses nach Beanstandung durch Markenstelle – Teilrücknahme der Anmeldung im Umfang der nicht mehr in der Fassung des Verzeichnisses aufgeführten Waren – Vortrag der Markenanmelderin nach Markeneintragung: Beanstandung der Markenstelle sei unrichtig – kein nachträglicher Widerruf der Teilrücknahme möglich – kein Vorliegen einer wirksamen (unmittelbaren oder durch Auslegung erfolgten) Anfechtung wegen Irrtums