Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „GELBE SEITEN“ – zur Darlegungs- und Beweislast einer verkehrsdurchgesetzten Marke im Löschungsverfahren – zu den Anforderungen an den Nachweis eines beschreibenden Gehalts Begriffs – zur Berücksichtigungsfähigkeit von Verkehrsbefragungen, welche für eine gleichlautende frühere Marke durchgeführt wurden – zu den die subjektiven Voraussetzungen für eine Bösgläubigkeit – Unterscheidungskraft und kein Freihaltungsbedürfnis zum Eintragungszeitpunkt – Verkehrsdurchsetzung – keine Bösgläubigkeit – keine Löschung der Marke