Markenbeschwerdeverfahren – “Barth ACOUSTIC SYSTEMS (Wort-Bild-Marke)/Barth ACOUSTIC SYSTEMS (Unternehmenskennzeichen)/St. Barth” – zum Unternehmenskennzeichen – keine Prüfung der Wirksamkeit der Kaufverträge, mit denen das Unternehmenskennzeichen übertragen worden ist, im widerspruchsrechtlichen Registerverfahren – Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte – zur Branchennähe – zur Kennzeichnungskraft – unmittelbare Verwechslungsgefahr