(Markenbeschwerdeverfahren – “RETROLYMPICS (Wort-Bild-Marke)/OLYMPIC (IR-Marke)” – zur Beschwer des Beschwerdeführers – zum Rechtsschutzbedürfnis – die Vorschriften des OlympSchG weisen einen anderen Inhalt und eine andere Zielrichtung auf als die Kollisionsvorschriften des MarkenG – der Beschwerde steht nicht die Rechtskraft eines Beschlusses des BPatG entgegen, in dem eine Schutzunfähigkeit der angegriffenen Marke gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 9 MarkenG a. F. in Verbindung mit den Vorschriften des Olympiaschutzgesetzes verneint wurde – unterstellte gesteigerte Kennzeichnungskraft – Waren- und Dienstleistungsidentität – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des gedanklichen Inverbindungbringens – keine Zeichenserie – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne – keine selbständig kennzeichnende Stellung – kein Sonderschutz der bekannten Marke)
Markenbeschwerdeverfahren – “Andreas Heinz Knoche Bestattungen/Heinz Knoche Bestattungen” – Dienstleistungsidentität – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne aufgrund “gedanklichen Inverbindungbringens”
Markenbeschwerdeverfahren – “Carrera (Wort-Bild-Marke)/Carrera/Carrera/CARRERA (Unionsmarke)/Carrera/Carrera/Carrera/CARRERA (Unionsmarke)” – zum Schutzumfang von Einzelhandelsdienstleistungsmarken – zur spezifischen Tätigkeit des Einzelhändlers – Verkauf von Eigenware ist keine Dienstleistung im Sinne der Klasse 35
Markenbeschwerdeverfahren – “Hugo Strasser” – zur Eintragungsfähigkeit des Namens einer realen bekannten Person – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis
Markenbeschwerdeverfahren – “Only God Can Judge Me” – Wortfolge, bei der die Mitteilung der Haltung und Lebenseinstellung im Vordergrund steht – kein Hinweis auf ein wirtschaftlich tätiges Unternehmen – fehlende Unterscheidungskraft