Beschränkung des Rechtsschutzes gem § 35 Abs 5 S 2, S 3 TKG 2004 mittlerweile mit Art 19 Abs 4 S 1 GG unvereinbar – Nachbesserungspflicht des Gesetzgebers – Fortgeltung und Frist für Neuregelung bis 31.07.2018
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots und der Schadensminderungspflicht bei Veräußerung des Unfallfahrzeugs entsprechend dem im Sachverständigengutachten geschätzten Restwert