Markenbeschwerdeverfahren – „Tectronic GERMANY Autoteile (Wort-Bild-Marke)/Techtronic (Unionsmarke)“ – zur fehlenden Vorlage einer Vollmacht für den Inlandsvertreter durch die auswärtige Inhaberin der Widerspruchsmarke – Warenähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – unmittelbare Verwechslungsgefahr – klangliche Zeichenähnlichkeit – Kostenentscheidung – Rückzahlung der Beschwerdegebühr – der Widersprechenden wurde die Möglichkeit zur Begründung ihrer Erinnerung genommen – Verletzung der Pflicht zur Gewährung des rechtlichen Gehörs
Markenbeschwerdeverfahren – „MOBICAT EVO“ – zur Präzisierung des Warenverzeichnisses – hinreichend bestimmte und zutreffend klassifizierte Warenbegriffe – zur Auslegung der Begriffe „Teile und Zubehör“ im Warenverzeichnis – Angabe des Verwendungsweck der beanspruchten Teile und des Zubehörs durch den Begriff „für“ – Konkretisierung einer Warenangabe durch die Bezugnahme auf die Nizzaer-Klassifikation