Patentnichtigkeitsklageverfahren – “Kaffeemaschine” – mit der beschränkten Verteidigung des Patents ist keine inhaltliche Änderung der Patentansprüche verbunden (hier: bloße Zusammenziehung des Hauptanspruchs mit abhängigem Unteranspruch) – keine erweiterte Überprüfung der Zulässigkeit der Änderungen (hier: der Klarheit nach Art. 84 EPÜ [juris-Abkürzung: EuPatÜbk])
Betriebsbedingte Kündigung – Vermutung der Betriebsbedingtheit der Kündigung – alternative Beschäftigungsmöglichkeit – Sozialauswahl – keine Altersdiskriminierung durch Altersgruppenbildung