(Insolvenzverwaltervergütung: Bemessung von Zu- und Abschlägen sowie des Ausgleichzuschlags für Betriebsfortführung bei der Sondervergütung anhand der nur durch Massemehrung eingetretenen Regelvergütung)
Insolvenzrecht: Anspruch auf anfechtungsrechtliche Rückgewähr im Zweitverfahren nach Verfristung oder Verjährung des Anfechtungsrechts des Verwalters in einem ersten Konkurs-, Gesamtvollstreckungs- oder Insolvenzverfahren
Insolvenzverfahren: Pflicht des Gläubigerausschusses zur Beaufsichtigung des Insolvenzverwalters sowie zur Sicherung der Insolvenzmasse durch Verhinderung der Einrichtung eines Poolkontos