Verfassungsbeschwerden und Anträge im Organstreitverfahren gegen OMT-Programm der EZB erfolglos – Demokratieprinzip als verfassungsrechtliche Grenzen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts – Beschluss und eventuelle Durchführung des OMT-Programms nach Maßgaben der Auslegung durch den EuGH kein Ultra-vires-Akt – keine offensichtliche Verletzung des Verbots der monetären Haushaltsfinanzierung – Beteiligung der Bundesbank an Maßnahmen im Rahmen des OMT-Programms der EZB nur unter den durch den EuGH formulierten Maßgaben
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer unmittelbar gegen Vorschriften des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes (juris: VerfSchutzG BY 1997) bzw des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (juris: PolAufgG BY) idF vom 01.08.2008 gerichteten Verfassungsbeschwerde – keine Beschwer bzw unzureichende Darlegung der gegenwärtigen Selbstbetroffenheit der Beschwerdeführer durch Regelungen zu diversen heimlichen Ermittlungs- und Datenerhebungsbefugnissen
Widereinsetzung in den vorigen Stand: Berufungsfristversäumung durch den Prozessbevollmächtigten wegen Betroffenheit nach telefonischer Nachricht vom Tod eines Freundes