(Kinder- und Jugendhilfe – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Volljährige – Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegen den Jugendhilfeträger – kein Anspruch nach § 14 Abs 4 S 1 SGB 9 – fehlende Weiterleitung des Antrags – kein Anspruch nach § 102 Abs 1 SGB 10 – fehlende vorläufige Leistungserbringung – kein Anspruch nach § 104 Abs 1 S 1 SGB 10 – fehlendes Vorgehen gegen die Leistungsablehnung durch den Jugendhilfeträger)
Nichtannahmebeschluss: Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Durchführung einer Zwangsbehandlung nach § 30 Abs 2 S 2 PsychKG BE
Nichtannahmebeschluss: Erhöhte Sorgfaltspflichten bzgl Fristwahrung bei Ausnutzung der Beschwerdefrist bis zum letzten Tag – hier: Verschulden der Fristversäumung (§ 93 Abs 2 BVerfGG) bei verspäteter Schriftsatzerstellung aufgrund “Abstürzen” des anwaltlichen Textverarbeitungssystems – handschriftliche Vervollständigung eines lediglich 15-seitigen Schriftsatzes als zumutbare Alternative
Unterbringungssache: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde des Betreuers eines psychisch kranken Betroffenen gegen die Ablehnung der Unterbringung zu Zwecken der Zwangsmedikation; Gerichtsgebührenfreiheit von Rechtsmittelverfahren