Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 bs 1 S 2 GG wegen fehlender Prüfung einer Vorlage zum Gerichtshof der Europäischen Union – hier: Vergütungspflicht (“Geräteabgabe”) für Personalcomputer gemäß § 54a UrhG idF vom 25.07.1994
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 101 bs 1 S 2 GG wegen fehlender Prüfung einer Vorlage zum Gerichtshof der Europäischen Union – hier: Ablehnung einer Vergütungspflicht für Vervielfältigungsgeräte (automatische Kopierstation für Datenträger) gemäß § 54a UrhG idF vom 25.07.1994
Markenbeschwerdeverfahren – “Mr. Tuning” – wesentliche Verfahrensmängel: Anmeldetag steht nicht fest und Unklarheiten über das zugrunde zu legende Waren- und Dienstleistungsverzeichnis – Zurückverweisung an das DMPA – keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Markenbeschwerdeverfahren – zum Ausspruch der Wirkungslosigkeit der Amtsbeschlüsse nach Widerspruchsrücknahme im Beschwerdeverfahren – Ausspruch erfolgt auf Antrag – Rechtschutzinteresse besteht – Zulassung der Rechtsbeschwerde
Markenbeschwerdeverfahren – “Commarco/CONTARGO trimodal network (Gemeinschaftsmarke, Wort-Bild-Marke)” – zur Kennzeichnungskraft – Dienstleistungsidentität und –ähnlichkeit – kollisionsbegründende Stellung eines Markenbestandteils – klangliche Ähnlichkeit wird durch Sinngehalt der Widerspruchsmarke neutralisiert – keine Verwechslungsgefahr