Zulassung der Rechtsbeschwerde in einer Kindschaftssache: Grundsätzliche Bedeutung einer Sache; Verfahrenskostenhilfebewilligung bei fehlender Grundsatzbedeutung der zugelassenen Rechtsbeschwerde
Vollstreckbarkeit eines gegen eine Fernsehanstalt verhängten ausländischen Urteils: Verstoß gegen das Grundrecht auf negative Meinungsfreiheit und gegen den deutschen ordre public
Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Anforderungen an die Eignung einer Äußerung zur Störung des öffentlichen Friedens iSd § 130 StGB (Volksverhetzung) – Allgemeinheitserfordernis des Art 5 Abs 2 GG gilt nicht für § 130 Abs 3 StGB – hier: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch Verurteilung wegen Verharmlosung der nationalsozialistischen Verbrechen (§ 130 Abs 3 Alt 3, Abs 5 StGB) ohne hinreichende Begründung des Vorliegens einer Störung des öffentlichen Friedens – Gegenstandswertfestsetzung