Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit durch zivilrechtliche Schadensersatzpflicht wegen Persönlichkeitsverletzung bei verfehlter Einordnung der inkriminierten, „gemischten Äußerung“ als unwahre Tatsachenbehauptung – Gegenstandswertfestsetzung