Nichtannahmebeschluss: Zur Meinungsfreiheit im Betrieb sowie zu den Voraussetzung der Einstufung einer Äußerung als Schmähkritik – hier: im Ergebnis keine Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines vom betroffenen Arbeitnehmer im Betrieb verbreiteten kritischen Schreibens
Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb: Ermittlung des Wahrheitsgehalts eines Filmberichts; Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung rechtswidrig beschaffter oder erlangter Informationen
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verurteilung wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB) verletzt bei mangelnder Berücksichtigung des politischen Kontextes der inkriminierten Äußerung und unzureichender Gewichtung des Persönlichkeitsrechts des Verstorbenen die Meinungsfreiheit des Verurteilten (Art 5 Abs 1 S 1 GG) – hier: Äußerungen bzgl eines 1952 in der DDR wegen “Boykotthetze” Hingerichteten im Kontext von Kritik am Umgang mit der DDR-Vergangenheit – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Unzureichend substantiierte Beschwerdebegründung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bei Verletzung der Vorlageobliegenheit – hier: lediglich fragmentarische Wiedergabe der im fachgerichtlichen Verfahren streitgegenständlichen Bescheide; Nichtvorlage des entscheidungserheblichen Protokolls der mündlichen Verhandlung vor dem VG sowie der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung – zudem unzureichende Auseinandersetzung mit angegriffener Entscheidung