Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht bzgl der Einstufung diffamierender Äußerungen über Politiker in sozialen Netzwerken als Beleidigung iSd §§ 185 StGB, § 1 Abs 3 NetzDG – hier: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer Politikerin durch fachgerichtliche Versagung der Auskunft über Bestandsdaten gegenüber einer Social-Media-Plattform gem § 14 Abs 3, Abs 4 TMG aF (jetzt: § 21 Abs 2, Abs 3 TTDSG) – Gegenstandswertfestsetzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Verurteilung zur Unterlassung der Bezeichnung eines Sängers als Antisemiten – Gegenstandswertfestsetzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Reichweite des besonderen persönlichkeitsrechtlichen Schutzes vertraulicher Kommunikation zwischen Strafgefangenen und deren Familienangehörigen bzw Vertrauenspersonen – Geltung des besonderen Schutzes für alle Tatbestandsvarianten des § 31 Abs 1 StVollzG, keine Beschränkung auf Familienangehörige – hier: Briefanhaltung durch JVA wegen Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung der Anstalt (Art 34 Abs 1 Nr 1 StVollzG BY) verletzt Grundrecht des betroffenen Strafgefangenen aus Art 5 Abs 1 GG iVm dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) – zudem Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG)