(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 10.07.2019 XI R 28/18 – Rechnungsangaben beim Vorsteuerabzug und Belegnachweis – handelsübliche Bezeichnung)
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Erfüllung des Qualifikationstatbestands bei Mitführen eines Taschenmessers; strafmildernde Berücksichtigung eines Geständnisses