Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erforderliche Feststellung von Wirkstoffgehalt und Wirkstoffmenge; Schätzung der Wirkstoffkonzentration; Geldgier des Täters als Strafschärfungsgrund
Bei der Entladung eines Transportmittels festgestellte Fehlmengen führen aufgrund der zugleich festgestellten Unregelmäßigkeit ohne weitere Feststellungen zur Entstehung der Energiesteuer