(Sozialhilfe – Eingliederungshilfe – Übernahme der Kosten für den Einbau eines Personenaufzugs – Einkommens- und Vermögenseinsatz – keine Anwendbarkeit des § 92 Abs 2 S 1 Nr 3 und S 2 SGB 12)
Eingruppierung einer Pflegefachkraft in einem psychiatrischen Pflegeheim – AVR des Diakonischen Werks der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs e.V.
Nichtannahmebeschluss: Verbot der Diskriminierung Behinderter im Schulbereich (Art 3 Abs 3 S 2 GG) – hier: keine Grundrechtsverletzung durch Verweigerung der Anerkennung einer “sekundären Neurotisierung” aufgrund der Beschulung eines behinderten Schülers in allgemeinbildenden Schulen als “Wie-Berufskrankheit” iSd § 9 Abs 2 SGB VII (juris: SGB 7) iVm § 9 Abs 1 S 2 SGB 7 – teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung
(Krankenversicherung – Ausgestaltung des Bewertungsverfahrens durch den Gemeinsamen Bundesausschuss bei neuen Behandlungsmethoden – Antragsrecht des Deutschen Behindertenrats – angemessene Vorkehrung zur Vermeidung der Diskriminierung behinderter Frauen und Mädchen – Nichtbestehen einer allgemeinen Fürsorgepflicht der Krankenkasse in diesem Bereich – sozialgerichtliches Verfahren – Revision – Zulassungsgrund – Diskriminierungsverbot aus UN-Behindertenrechtskonvention entspricht dem Regelungsgehalt des Art 3 Abs 3 S 2 GG – Regelung des Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt – Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden als auch die normative Ausgestaltung des Verfahrens verstoßen nicht gegen Diskriminierungsverbot)
Krankenversicherung – Leistungsausschluss zur Behandlung einer erektilen Dysfunktion – keine Verletzung von Verfassungs- oder Völkerrecht – UN-konventionsrechtliches Diskriminierungsverbot entspricht dem verfassungsrechtlichen Benachteiligungsverbot