Arbeitsrecht

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

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Kosten- und Gebührenrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Prozesskostenhilfe für Amtshaftungsverfahren wegen Menschenwürdeverletzung nicht mit Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 S 1 iVm Art 20 Abs 3 GG) des Betroffenen vereinbar

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Steuerrecht

(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.1.2012 II R 49/10 – Zuteilung der Identifikationsnummer und dazu erfolgte Datenspeicherung mit Grundgesetz vereinbar –  Zuteilung der Identifikationsnummer kein Verwaltungsakt – Steuerpflichtiger nach § 139a Abs. 2 AO – Pflichtangaben zur Religionszugehörigkeit auf Lohnsteuerkarte – mit einem Prozesskostenhilfeantrag verbundene  Rechtsmitteleinlegung – Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses i.S. des § 41 Abs. 1 FGO – einschränkende Auslegung des § 41 Abs. 2 Satz 1 FGO)

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Familienrecht

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Verweigerung von PKH für Amtshaftungsklage wegen menschenunwürdiger Haftunterbringung – Unterschreitung der Mindestfläche je Gefangenen, in Zelle integrierte Toilette ohne räumliche Abtrennung oder Belüftung – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro

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Familienrecht

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Verweigerung von PKH für Amtshaftungsklage wegen menschenunwürdiger Haftunterbringung – Unterschreitung der Mindestfläche je Gefangenen, in Zelle integrierte Toilette ohne räumliche Abtrennung oder Belüftung – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro

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Strafrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Zurückweisung einer Fortsetzungsfeststellungsklage bzgl der Umstände der Unterbringung während der Untersuchungshaft – hier: Unterbringung in Haftraum mit rassistischen Schmierereien

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Arbeitsrecht

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch unzureichende Berücksichtigung dieses Grundrechts bei strafrechtlicher Verurteilung wegen Volksverhetzung (§ 130 Abs 2 Nr 1 Buchst b StGB) – hier: Plakatierung für “Aktion Ausländerrückführung”

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