Kein internationaler Schutz und kein Abschiebungsverbot für einen der gesetzlichen Wehrpflicht unterliegenden türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit
Asyl, Syrien: Keine politische Verfolgung allein wegen des Asylantrags und des damit verbundenen Aufenthalts in Deutschland, keine Wehrdienstentziehung bei Ausreise eines Minderjährigen