Nichtannahmebeschluss: Unwahrer Vortrag zu Sachentscheidungsvoraussetzung (hier: Wahrung der Beschwerdefrist gem § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) führt zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde sowie zur Auferlegung einer Missbrauchsgebühr
Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht hinreichend bestimmten Gebührenrahmen für eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung – Nummer 4.1.1.1 der Anlage zu § 2 Absatz 1 der Landesverordnung über Gebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz (Besonderes Gebührenverzeichnis; juris: UmwMinGebV RP 2006) mit Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG unvereinbar – Neuregelung bis 31.12.2018 geboten – Gegenstandswertfestsetzung
Neutralitätspflicht staatlicher Organe gilt auch außerhalb von Wahlkampfzeiten – Eingriff in das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit (Art 21 Abs 1 S 1 GG) bei Gefahr der Beeinflussung des Verhaltens potentieller Veranstaltungsteilnehmer infolge negativer Bewertung einer politischen Veranstaltung durch staatliche Organe – Befugnis der Regierung zur sachlichen Zurückweisung politischer Kritik, jedoch kein „Recht auf Gegenschlag“