(Soziales Entschädigungsrecht – Rehabilitierung – rechtsstaatswidrige Verfolgungsmaßnahmen in der DDR – Kausalität – Theorie der wesentliche Bedingung – annähernde Gleichwertigkeit bei mehreren Mitursachen – Überwiegen der übrigen Umstände – möglicher Unterschied zum Unfallversicherungsrecht – Strukturen des sozialen Entschädigungsrechts – keine Divergenzvorlage an den Unfallversicherungssenat – sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – kein Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB 10 bei nicht bestandskräftiger Verwaltungsentscheidung)