Haftung des bauaufsichtsführenden Architekten: Verjährung bei arglistigem Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels; Verletzung einer Organisationsobliegenheit des arbeitsteilig tätigen Architekten; Anschein einer Bauüberwachungspflichtverletzung bei schwerwiegendem Baumangel; Ersatz für entfernte Mangelfolgeschäden
Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs 2 Nr 4 AAÜG idF vom 21.06.2005 – Vereinbarkeit der beschränkten Überleitung der Rentenansprüche und -anwartschaften von Ministern und Mitgliedern des Staats- oder Ministerrats der ehemaligen DDR sowie deren Stellvertretern mit Art 14 Abs 1 GG sowie mit Art 3 Abs 1 GG – Führungsposition im Staatsapparat der DDR als geeignetes Kriterium für Annahme eines Bezugs überhöhter Arbeitsverdienste – Zulässige Typisierung bei enger Begrenzung auf Personenkreis, der unzweifelhaft von ungerechtfertigten Vorteilen profitierte