Arbeitsunfall: Vorrang des Unfallversicherungsträgers und der Sozialgerichte vor den Zivilgerichten bei der Beurteilung unfallversicherungsrechtlicher Vorfragen; Beurteilung der Haftung des Schädigers im Hinblick auf die Privilegierung eines weiteren Schädigers nach den Grundsätzen des gestörten Gesamtschuldverhältnisses
(Hausnotrufvertrag: Beweislastumkehr bei grober Verletzung besonderer, die Bewahrung von Leben und Gesundheit bezweckender Schutz- und Organisationspflichten)