Markenbeschwerdeverfahren – falsche Adressierung der Beschwerde an das BPatG – Unschädlichkeit bei fristgerechtem Zugang beim DPMA – keine Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Einlegung der Beschwerde – Sorgfaltspflichtverletzung des Anwalts – zur Kostenauferlegung
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unterbliebene Eintragung der Berufungsbegründungsfrist im Fristenkalender infolge des Versehens einer Mitarbeiterin in einer Ausnahmesituation
Keine Wiedereinsetzung bei unzureichender Nachprüfung des Ablaufs der Beschwerdefrist durch den Prozessbevollmächtigten – Keine Wiedereinsetzung bei verspätetem Antrag auf Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist