§§ 44a, 44b AbgG gewähren nur bei eigener Betroffenheit des jeweiligen Bundestagsabgeordneten ein organstreitfähiges Recht – hier: erfolglose, da unzulässige Anträge im Organstreitverfahren bzgl der Feststellung des Wahlergebnisses des Vizepräsidenten des BVerfG sowie bzgl seiner Ernennung
Nichtannahmebeschluss: Vereinsverbote gegen Regionalverband sowie mehrere Ortsgruppen eines „Motorradclubs“ begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken – Eingriff in Vereinigungsfreiheit (Art 9 GG) gerechtfertigt – insb keine Bedenken gegen Einstufung des Regionalverbands als Verein sowie der Chapter als Teilorganisationen
Nichtannahmebeschluss: Zur Behandlung von Petitionen durch Kollegialorgane der Verwaltung – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität mangels Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs in der Hauptsache – iÜ unzureichende Substantiierung