Vertragsärztliche Versorgung – Berufsausübungsgemeinschaft – Erteilung der Genehmigung zur Anstellung eines Arztes – Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA) – Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie – Einbeziehung von Arztgruppen mit nicht mehr als 1000 Ärzten – Ermächtigung des GBA zum Erlass einer Entscheidungssperre – Regelung zur Einbeziehung ua der Strahlentherapeuten – unechte Rückwirkung
Das GG enthält zwar einen allgemeinen Grundsatz effektiver Opposition, jedoch kein Gebot zur Schaffung spezifischer Oppositionsrechte – keine Absenkung der Drittel- bzw Viertelquoren für die Ausübung parlamentarischer Minderheitenrechte geboten
Zulassung als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof: Anspruch auf uneingeschränkte Akteneinsicht eines Bewerbers; Verfassungsmäßigkeit des Wahlverfahrens; Beurteilungsspielraum des Wahlausschusses hinsichtlich des Wahlverfahrens sowie der Bedarfsbestimmung und der Bewerberauswahl