Zur Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der Identitätskontrolle gem Art 23 Abs 1 S 3 GG iVm Art 79 Abs 3 GG, Art 1 Abs 1 GG – Zulässigkeitsanforderungen an Verfassungsbeschwerden zur Aktivierung der Identitätskontrolle – Schuldgrundsatz als Teil der Verfassungsidentität
(Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistungsausschluss für Ausländer – Unionsbürger – Einschränkung des Gleichbehandlungsgebots des EuFürsAbk – Wirksamkeit der Vorbehaltserklärung der Bundesregierung – kein Leistungsausschluss bei Vorliegen eines Aufenthaltsrecht gem Art 10 EUV 492/2011 für Kinder in Ausbildung und deren Sorge ausübenden Eltern)