Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Brüssel IIa-Verordnung: Behandlung einer außergerichtlichen Privatscheidung durch einvernehmliche Erklärungen der Ehegatten vor einem italienischen Standesbeamten; Entbehrlichkeit der Anerkennung der Eheauflösung vor der Beurkundung in einem deutschen Eheregister
Aufgrund unklarer Unterbringungsverhältnisse setzt die Rückführung eines Kleinkindes nach Italien das Erfordernis einer konkret-individuellen Zusicherung voraus