Patentnichtigkeitsklageverfahren – “Fixationssystem” – Aufspaltung eines Patentanspruchs in zwei nebengeordnete Ansprüche: kein Erschöpfen in einer Klarstellung, sondern Beschränkung des Gegenstandes – trägt der Ausräumung eines geltend gemachten Nichtigkeitsgrundes Rechnung – zulässige Änderung des erteilten Patents – fehlende Offenbarung durch generalisierende Formulierung des Patentgegenstands –
Krankenversicherung – Leistungspflicht für nicht in der Arzneimittelrichtlinie gelistete verkehrsfähige arzneimittelähnliche Medizinprodukte – Berichtigung des Streitobjekts im Falle der Umbenennung eines Medizinprodukts – Einstufung von Gepan instill als arzneimittelähnliches Medizinprodukt – Arzneimitteleigenschaft – keine Apothekenpflichtigkeit des Medizinprodukts
Patentnichtigkeitsklageverfahren – “Kaffeemaschine” – mit der beschränkten Verteidigung des Patents ist keine inhaltliche Änderung der Patentansprüche verbunden (hier: bloße Zusammenziehung des Hauptanspruchs mit abhängigem Unteranspruch) – keine erweiterte Überprüfung der Zulässigkeit der Änderungen (hier: der Klarheit nach Art. 84 EPÜ [juris-Abkürzung: EuPatÜbk])