Nichtannahmebeschluss: Regelungen zur Organisation der Dualen Hochschule Baden-Württemberg verletzen nicht das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit (Art 5 Abs 3 S 1 GG)
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung sowie Verwerfung von Ablehnungsgesuchen – Mitwirkung an vorangegangenem Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers offensichtlich zur Begründung einer Besorgnis der Befangenheit ungeeignet
Private Unfallversicherung: Verletzung „an Gliedmaßen“ bei Ruptur der Supraspinatussehne; Anspruchsminderung wegen Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen bei einer Sehnenruptur
Zu den Voraussetzungen, unter denen eine frühere parlamentarische Tätigkeit eines Bundesverfassungsrichters bzw dessen frühere Forderung nach Gesetzesänderungen während einer solchen Tätigkeit einen Ausschlussgrund gem § 18 BVerfGG oder eine Besorgnis der Befangenheit iSd § 19 BVerfGG begründen kann – hier: Zwischenentscheidung im Normenkontrollverfahren bzgl der Verfassungsmäßigkeit von Art 13 Abs 3 Nr 1 EGBGB (juris: BGBEG) – Vizepräsident des BVerfG nicht von Ausübung des Richteramtes ausgeschlossen (§ 18 BVerfGG) – zudem keine Besorgnis der Befangenheit (§ 19 Abs 3, Abs 1 BVerfGG)