Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 217 StGB idF vom 10.12.2015 (geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung) mangels unmittelbarer und gegenwärtiger Beschwer unzulässig – Verwerfung eines unzulässigen Ablehnungsgesuchs
Nichtannahmebeschluss: Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Beitragserhebung auf Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung – keiner weitere Begründung – Ablehnungsgesuch bei offensichtlichem Fehlverständnis der Zuständigkeitsregelungen offensichtlich substanzlos und rechtsmissbräuchlich – Androhung einer Missbrauchsgebühr
Soll Beweis erhoben werden durch Einholung eines Sachverständigengutachtens, trifft den Kläger die Obliegenheit, zum Zweck der Begutachtung beim Sachverständigen zu erscheinen
Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde mit Blick auf bereits vorliegende Rspr zur Beitragserhebung auf Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung – pauschales oder auf Mitwirkung in anderen Verfahren gestütztes Ablehnungsgesuch offensichtlich substanzlos