Sozialversicherungspflicht – geringfügige Beschäftigung – Zeitgeringfügigkeit – keine regelmäßige Beschäftigung – zeitlich unregelmäßige Arbeitseinsätze – keine Abrufbereitschaft – keine Vorhersehbarkeit – unterschiedliche Anlässe – kein erkennbarer Rhythmus – keine strukturelle Ausrichtung des Betriebs auf den Einsatz von Aushilfskräften – keine Bindungswirkung der Geringfügigkeitsrichtlinien für die Gerichte
(Kindergeld – Wegfall der Arbeitsuchendmeldung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG – Keine ungeschriebene Meldepflicht des arbeitsuchenden Kindes nach § 38 SGB III n.F.)