(Prüfung des Prozesskostenhilfeanspruchs – Hinreichende Aussicht auf Erfolg i.S.v. § 142 FGO i.V.m. § 114 ZPO – Kindergeld: Übergangszeit zwischen Berufsausbildung und Wehrdienst bei noch nicht volljährigem Kind)
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Anrechnung der auf Bewährungsauflagen erbrachten Leistungen bei Entfallen der ursprünglichen Strafaussetzung zur Bewährung