Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Reichweite des Richterspruchprivilegs (§ 839 Abs 2 BGB) bei der Beurteilung von Amtshaftungsansprüchen wegen überlanger Dauer eines Zivilprozesses – Auslegung des § 839 Abs 2 BGB durch BGH (BGHZ 187, 286) nicht zu beanstanden – fachgerichtliche Anwendung verletzt Betroffenen jedoch in Anspruch auf effektiven Rechtsschutz – Gegenstandswertfestsetzung
Strafverfahren wegen Diebstahls geringwertiger Sachen: Konkludente Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung durch Anklageerhebung; Auswirkungen einer gebotenen Verfahrenseinstellung nach Revisionsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.07.2013 III R 28/12 – Kindergeldanspruch eines polnischen Saisonarbeitnehmers – Anspruchsberechtigung nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG – Monatsprinzip)