Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl der vorläufigen Entziehung einer Fahrerlaubnis (§ 111a StPO): Erfolglosigkeit des Eilantrags, wenn eine Verfassungsbeschwerde nicht mehr zulässig erhoben werden kann – hier: Versäumung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 BVerfGG – offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge hält Monatsfrist nicht offen
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Anhörungsrüge ist offensichtlich aussichtslos und hält daher die Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG nicht offen, wenn kein Gehörsverstoß geltend gemacht, sondern lediglich die Richtigkeit der fachgerichtlichen Entscheidung beanstandet wird
Nichtannahmebeschluss: Bloße Unzulässigkeit einer im fachgerichtlichen Verfahren erhobenen Nichtzulassungsbeschwerde führt für sich genommen noch nicht zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels ordnungsgemäßer Rechtswegerschöpfung – hier jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels fristgerechter Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen (erstinstanzliches Urteil sowie Verwaltungsentscheidungen)