Keine Haftung der Porsche AG sowie des Händlers für eventuelle unzulässige Abschalteinrichtung in von Audi geliefertem Dieselmotor (hier: Porsche Macan S)
Berufung, Fahrzeug, Rechtsmittel, PKW, Herausgabe, Berufungsverfahren, Haftung, Beweisaufnahme, Schriftsatz, Darlegungslast, Zinsen, Stellungnahme, Feststellung, Sicherung, Die Fortbildung des Rechts, Fortbildung des Rechts, Aussicht auf Erfolg
Deliktische Haftung des Kraftfahrzeugherstellers gegenüber einem vom sog. Abgasskandal betroffenen Neuwagenkäufer: Verjährung der Schadensersatzansprüche; Zumutbarkeit der Klageerhebung